Juristisch betrachtet existieren Unterschiede zwischen einer Eidesstattlichen Erklärung bzw. Eidesstattlichen Versicherung sowie einer Ehrenwörtlichen Erklärung bzw. Selbstständigkeitserklärung.
Bei der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit, wie der Bachelorarbeit / Bachelorthesis, Diplomarbeit, Masterarbeit / Masterthesis, Magisterarbeit, Maturaarbeit, Examensarbeit, Dissertation / Doktorarbeit, ist diese selbstständig zu verfassen und alles, was aus Sekundärquellen zitiert wurde, auch als solches kenntlich zu machen. Die eigene Leistung bildet u. a. das Verknüpfen der Untersuchungsergebnisse sowie Theorien der Sekundärquellen z. B. mit eigenen wissenschaftlichen Ergebnissen der empirischen Arbeit.
Jede Hochschule verfügt über eigene Vorlagen bzw. Vorschriften, die den genauen Wortlaut für die Eidesstattliche Erklärung bzw. Eidesstattliche Versicherung vorgeben. Prüfen Sie eingehend die Vorgaben Ihrer Universität oder Fachhochschule. Diese Vorlagen sollten in den Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs zu finden sein.
Status der Eidesstattlichen Versicherung bzw. Eidesstattlichen Erklärung
Die eidesstattliche Erklärung ist ein offizielles Dokument und dieses wird meist auf eine Extraseite an das Ende der Arbeit angefügt. Ähnlich dem Sperrvermerk ist die Eidesstattliche Erklärung bzw. Eidesstattliche Versicherung nicht Teil der eigentlichen Arbeit, sondern bescheinigt ausschließlich die rechtmäßige Erstellung dieser. Dabei muss diese unbedingt ein Datum sowie eine handschriftliche Unterschrift enthalten. Sollte eine Arbeit in digitaler Form eingereicht werden, ist die eidesstattliche Erklärung in ausgedruckter Form gesondert einzureichen mit einer handschriftlichen Unterschrift.
Was beschreibt die Eidesstattliche Versicherung bzw. Eidesstattliche Erklärung?
Die eidesstattliche Erklärung dient dem schriftlichen Nachweis, dass die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst wurde und ausschließlich die zitierten Quellen verwendet wurden. Weiterhin wird versichert, dass die Arbeit bisher noch nicht veröffentlicht wurde oder gar bereits einer anderen Prüfbehörde vorlag. Zusätzlich kann die eidesstattliche Erklärung bzw. eidesstattliche Versicherung auch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung enthalten.
Eidesstattliche Erklärung vs. Ehrenwörtliche Erklärung
Aus juristischer Sicht werden die Begriffe Eidesstattliche Erklärung bzw. Eidesstattliche Versicherung und Ehrenwörtliche Erklärung bzw. Selbstständigkeitserklärung unterschieden. Die eidesstattliche Erklärung steht an Eides statt und stellt den Bezug zu § 156, § 158 und § 161 Strafgesetzbuch (StGB) her. Die Selbstständigkeitserklärung tut dies hingegen nicht. Daher auch die Bezeichnung als Ehrenwörtliche Erklärung (d. h. es wird das Ehrenwort gegeben). Ein Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie bspw. den Entzug eines Titels, ähnlich wie dies bei einem Plagiatsvorwurf auftreten kann, welchem Sie durch eine Plagiatsprüfung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit vorbeugen können.
Muster Eidesstattliche Versicherung bzw. Eidesstattliche Erklärung
„Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass die vorliegende, dieser Erklärung angefügte Arbeit mit dem Titel […] selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der im Literaturverzeichnis genannten Quellen und Hilfsmittel angefertigt wurde. Alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind kenntlich gemacht. Mit der Übermittlung meiner Arbeit auch an externe Dienste zur Plagiatsprüfung durch Plagiatssoftware erkläre ich mich einverstanden.“
An vielen Universitäten bzw. Hochschulen wird verlangt, dass die wissenschaftliche Abschlussarbeit auch digital, bspw. im Word- oder PDF-Format, eingereicht wird. Anhand dieser Datei wird die Arbeit mittels einer Plagiatssoftware überprüft.
Zusammenfassung
Durch die Eidesstattliche Erklärung bürgt der Verfasser der wissenschaftlichen Arbeit dafür, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe sowie nur unter Verwendung der angegebenen Quellen verfasst wurde.
Fremdes Gedankengut wurde stets korrekt gekennzeichnet.
Die eidesstattliche Erklärung ist ein offizielles Dokument, dass handschriftlich zu unterzeichnen ist und in die Arbeit einzufügen ist.
Der Wortlaut für die Eidesstattliche Versicherung muss der Vorgabe der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen.
Ein Verstoß gegen die Eidesstattliche Erklärung bzw. Eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Folgen haben und zu gravierenden privaten sowie beruflichen Konsquenzen führen.